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Die Eigentümergemeinschaft am Nord Ost Ende ist im Jahr 1974 durch den Erwerb der Grundstücke von Bundesrat Karl Bandion entstanden. Zu den Uferparzellen, die im Einzeleigentum stehen, wurde die zugehörige Wasserfläche und angrenzende Grundflächen als gemeinsames Eigentum erworben. Daraus ergibt sich, dass zu den im Einzeleigentum stehenden Ufergrundstücken mit insgesamt 24.173 m² auch jeweils ein Eigentumsanteil im Verhältnis von 1 zu 1,2 gehört. Zur Regelung des internen Verhälnisse wurde ein Servitutsvertrag errichtet, dem alle Grundeigentümer zugestimmt haben. Als Anhang zu diesem Vertrag ist die eine Vereinbarung zur gegenseitigen Nutzung, und die Benüzungsordnung enthalten. Leider wurde ist in einigen Fällen, sowohl bei der Vererbung oder Schenkung, als auch beim Verkauf vergessen, das gemeinsame Miteigentum auf die neuen Eigentümer zu übertragen. Daher gibt es derzeit (Stand 2013) 8 Eigentümer von Ufergrundstücken, die nicht Miteigentümer des gemeinsamen Eigentums sind. In manchen Fällen ist dies bei mehrfachen Eigentümer- Wechsel übersehen worden. Alle Angaben hier sind nach dem Wissensstand, des Jahres 2012 und ohne Gewähr. Es kann daher durch verschiedene Umstände, wie Eigentümerwechsel oder Zusammenlegung oder Teilung von Grunstücken, zu Veränderungen gekommen sein. |
Gst. Nr. | Gst. Gesamtfläche | Wasser | Sonstige Flächen. |
258/2 | 727 m² | 727 m² | |
270/4 | 20 081 m² | 20 060 m² | 21 m² |
270/66 | 3 625 m² | 3 625 m² | |
271/4 | 1 327 m² | 340 m² | 987 m² | 271/5 | 3 106 m² | 3 106 m² |
Summe | 28 866 m² | 21 127 m² | 7 739 m² |