Die Wasserfläche des DOK IV steht im Eigentum von insgesamt 7 verschiedenen Eigentümern und Miteigentümer- Gruppen. Zusätzlich gibt es dann noch den Parkplatz am Südwestende im Miteigentum und das Eigentum der EZ 2592 das ein Sonderfall ist. Früher gab es zum Jahr 2003 drei Uferparzellen mit jeweils 3 verschiedenen Verpächtern. Das wurde in der Folge dann mit Kauf oder Grundstückstausch behoben.

In der Reihefolge von Nordost nach Südwest aufgezählt ist das die Miteigentümergemeinschaft Nordost. Die beiden ehemaligen Grenzwegflächen von Oberhausen und Gr. Enzersdorf. Dazwischen das Eigentum der Gemeinde Gr. Enzersdorf. Die beiden Eigentümer die über 130 Uferparzellen verpachten. und das Miteigentum am Südwestende.

Zusätzlich gibt es noch 2 Miteigentumsflächen, den Parkplatz am SÜdwestende der an der B 3 liegt. Diese und die Stromkabel, die Sommerwasserleitung, den Fischereiverein und die private Gruppe die am Südwestende den Advent - Punsch organisiert, ist unter "Eigentum und Gemeinschaften" zu finden.

Erläuterungen:

Auf diesen Seiten werden verschiedene Begriffe verwendet die möglicherweise irreführend sind. Dazu gehören hier vor Allem die Begriffe "Parzelle" oder "Uferparzelle". Die eingezäunten Flächen mit Parzellennummern sind nur im Nordostbereich und am südwestlichen Teil ident mit Grundstücksgrenzen, und stehen dort im Eigentum der Parzelleninhaber.

Im Grundbuch eingetragene Grundstücke sind daher hier immer mit der Gst. Nr. und meist auch der EZ (Einlagezahl) angegeben. Es gibt unzählige Parzellen die von Grundsstücksgrenzen geteilt sind. Auch Parzellen die im Bereich der KG Oberhausen und zum Teil in der KG Gr. Enzersdorf, mit ihren verschiedenen Grundbüchern liegen, gibt es.

Nicht alles davon ist hier auf den Plänen und Luftaufnahmen zu sehen. Genauere Ansichten mit den Grundgrenzen sind im NÖ Atlas zu finden.