Vieles an Unterlagen und Wissen ist in den letzten Jahrzehnten über den DOK IV verlorengegangen. Sei es durch den laufendenden Generationswechsel, oder durch den Wechsel in der Verwaltung. Damit zumindest ein Teil davon erhalten bleibt, wurde dieses Archiv aufgebaut. DOK4.INFO ist als Archiv zu sehen, eine Sammlung von Dokumenten, Plänen, Verträgen, Bildern, und anderen Unterlagen für alle Anrainer gedacht, dass die Möglichkeit bietet in Unterlagen nachzuschlagen und sich einen Überblick zu verschaffen.

Im Wesentlichen sind die Unterlagen hier in 3 Gruppen zu sehen, auch wenn sich manches überschneidet.                Hier geht es weiter zur Übersicht von ➪   dok4.info
   Eigentumsverhältnisse
Es gibt nurmehr wenige Personen am DOK IV die noch einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse, Grundgrenzen, bestehende Verträge oder über Strom und Wasserleitungen, sowie die Parkplätze am Südwestende haben. In manchen Fällen ist oft nicht einmal den jeweiligen Eigentümern bewusst, dass sie auch Anteile an Gemeinschaftsgrundstücken besitzen.

Die Stomanschlüsse der Parzellen sind aus einer Lichtgemeinschaft entstanden, und zum Teil auch heute noch private Kabel. Die Sommerwasserleitung am Südwestende ist nahezu nur den daran Angeschlossenen bekannt.

In Summe gesehen ist es ein über Jahrzehnte entstandener Knoten der kaum mehr lösbar erscheint.
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Die Seiten der Wassergenossenschaft aus dem Zeitraum von 2005 bis 2013, der Domain dok4.at sind hier im Inhalt unverändert als eingebunden.

dok4.at ist kein Ersatz oder eine Alternative für Informationen der Wassergenossenschaft des DOK IV, und es werden hier keine aktuellen Rundschreiben veröffentlicht, die die Wassergenossenschaft von ihrer Informationspflicht entbinden.
   Allgemeine Informationen
Dieser Bereich ist den Themen gewidmet die für alle Anrainer am DOK IV maßgeblich sind. Das ist die Entstehungsgeschichte mit Fotos die Benützungsordnung, Sonderbaubestimmungen für den DOK, und Anderes mehr.

Wobei sich manches Dinge im Laufe der Zeit geändert haben oder werden. Daher sind beispielsweise die Baubestimmungen der Gemeinde ohne Anspruch auf derzeitige Gültigkeit, und ohne Gewähr.