Chronik:
Vorwort:
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Diese Chronik wurde unter Verwendung verschiedenster
Quellen zusammengestellt und erhebt keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit.
Sie besteht zum überwiegenden Teil aus
Informationen aus dem Internet, Erzählungen der
Kriegsgeneration, eigenen Unterlagen und
Wahrnehmungen
Es fehlen sicher Details aber auch Fotos
(Pläne) aus der Entstehungsgeschichte. Wenn
jemand derartige Unterlagen besitzt, und bereit ist
diese für die Seite zur Verfügung zu
stellen, so ersuche ich um
Mitteilung.
Mailadresse: kaup@gmx.at
Bau des Donau Oder Kanals:
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Der Ursprung des Donau-Oder-(Elbe)-Kanals liegt im
14. Jahrhundert. Unter Kaiser Karl IV. wurde bereits
eine mit Schiffen befahrbare Verbindung zwischen der
Donau und der Oder geplant. Ende des 19. Jahrhunderts
wurde mit dem Bau dieser Wasserstraße von 320
km Länge mit einem Höhenunterschied von
124 m begonnen und während des
1. Weltkrieges wieder eingestellt. Der damals
gebaute Abschnitt reicht von der Oder bis Prag und
ist (lt. einem Fernsehbericht ca. 1992) auch noch
befahrbar.
Ende 1939 wurde der Bau von Wien nach Angern an der
March, ein Teilstück mit 40 km Länge,
in Angriff genommen. In diesem Bauvorhaben war nur
eine Fahrtrinne mit Ausweichstellen für den
Gegenverkehr vorgesehen. Eine derartige Ausweiche ist
am Becken IV ca. 500 m vor dem
nordöstlichen Ende auch Heute noch deutlich
erkennbar. Das Becken II, III und IV wurden in
Trockenbauweise errichtet, indem man das
einströmende Grundwasser mittels Pumpen
ableitete. Auf der Sohle der bereits errichteten
Teilstücke wurde das Aushubmaterial mit einer
Feldeisenbahn abtransportiert. Im Jahr 1943 wurde der
Bau eingestellt und die teilweise fertigen Becken
füllten sich mit Grundwasser.
Das erste Teilstück ist ca. 100 m lang und
mündet in den Ölhafen Lobau. 200 m
nach dem Hubertusdamm beginnt das Becken II, mit
einer Länge von 1300 m. Das Becken III
beginnt nach weiteren 1000 m und reicht bis zur
Bundesstraße (B3). Es ist das längste
Teilstück mit 2300 m. Nach der B3 beginnt
das Becken IV mit einer Länge von
1480 m.
Nach 1945 gab es mehrmals Pläne den Donau Oder
Kanal weiterzubauen. Eine dieser Planungen war die
March auszubaggern und bei Hainburg die Donau zu
erreichen. Ein weiteres detailliertes Projekt wurde
nach 1990 ausgearbeitet. In einer Arbeitsgruppe an
der die Slowakei, Tschechien, Polen, Deutschland und
Österreich beteiligt waren, wurde der Donau Oder
Kanal neu projektiert. Auf österreichischer
Seite war der Wiener Hafen federführend. Nach
diesen letzten Plänen wäre das Becken I und
II ausgebaut, und danach der weitere Verlauf mehr
nach Osten verschwenkt. Die Bundesstraße 3
ungefähr bei der Abzweigung nach Oberhausen
gequert und in diesem Bereich der Kanal in Hochlage
(zwischen 2 Dämmen) durch das Marchfeld
geführt worden. Der bestehende Teil von Prag bis
zur Oder sollte verbreitert und die Schleusenanlagen
erneuert werden.
Damals war angeblich aufgrund von Umwelt- und
Wirtschaftlichkeits- Studien die Finanzierung bereits
gesichert. Allerdings hat 1998 die EU festgestellt,
dass es für dieses Projekt keine
Förderungsmittel geben wird, und EU-Kommissarin
Monika Wulf-Mathies hat eine "sozialökonomische
Evaluierung" verlangt. Seither ist auch dieses
Projekt verschollen.
Eigentumsverhältnisse und Parzellierung:
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Die Eigentumsverhältnisse am Donau Oder Kanal
haben sich aus den ursprünglichen
Grundbesitzgrenzen ergeben und sind aus der
Entstehung nachvollziehbar. In den Jahren 1939 bis
1943 mussten die Grundbesitzer die Flächen
für den DOK abtreten. In der Besatzungszeit war
er als deutsches Eigentum unter der Verwaltung der
russischen Besatzungsmacht. Nach Abschluss des
Staatsvertrages 1955 an den österreichischen
Staat refundiert und anschließend an die
ursprünglichen Besitzer zurückgegeben.
Das Becken I und II sowie ca. 300 m des Beckens III
waren und sind auch Heute noch im Eigentum der Stadt
Wien. Der überwiegende Teil des Beckens III und
das Becken IV waren zum Teil im Besitz von
landwirtschaftlichen Betrieben, der Hochschule
für Bodenkultur und nach dem Verlauf ehemaliger
Feldwege und Strassen im Eigentum der Gemeinde Gr.-
Enzersdorf.
Die mit Grundwasser gefüllten Becken
entwickelten sich im Laufe der Zeit, bis zur
Parzellierung und folgenden Einzäunung, zu einem
beliebten (Wild-) Badegebiet. Die nach 1955 von den
Besitzern nicht erlaubte Benutzung als Badeteich und
die Zufahrt zum DOK IV, versuchten die
Eigentümer am Becken IV durch Badeverbotstafeln,
Schranken und Gräben zu unterbinden die immer
nur kurzfristig wirksam waren.
Im Zeitraum 1960 - 1962 wurde die Wasser- und
Fischereigenossenschaft Gr. Enzersdorf gegründet
und von dieser alle am DOK III und IV anliegenden
Grundstücke auf niederösterreichischen
Landesgebiet auf 10 Jahre gepachtet, parzelliert und
einzeln weiterverpachtet. Nach Ablauf dieser 10
jährigen Frist hat ein Grundeigentümer, im
Bereich des Beckens IV, diese Pachtverträge
nicht mehr verlängert und mit den bisherigen
Subpächtern der Wasser- und
Fischereigenossenschaft eigene Pachtverträge
abgeschlossen.
Die oben genannte Wasser- und
Fischereigenossenschaft Gr. Enzersdorf
(Genossenschaft
gemäß HGB), die auch Heute noch einen
Teil der (Pacht-) Parzellen am DOK IV verwaltet
und am DOK III verpachtet, ist von der der erst
1982 gegründeten
Wassergenossenschaft zu Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV
(Genossenschaft nach dem Wasserrecht und
Körperschaft öffentlichen Rechts)
aufgrund ihrer Aufgaben und Tätigkeiten, zu
Unterscheiden und keinesfalls ident!
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DOK IV
Im Jahr 1973 hat dann der Eigentümer der
vormaligen "Thavonat Gründe" am nördlichen
Ende des DOK IV die einzelnen Parzellen als
Einzeleigentum, und die Wasserfläche sowie die
Strasse in diesem Bereich als gemeinsames Eigentum,
an seine Pächter verkauft. Die Strasse wurde im
Zuge dieses Eigentümerwechsels an die Gemeinde
Gr. Enzersdorf abgetreten. Aufgrund des gemeinsamen
Eigentums an der Wasserfläche und einigen
weiteren Grundstücken ist eine
Eigentümergemeinschaft am nördlichen Ende
des DOK IV entstanden.
Eine weitere Änderung der
Besitzverhältnisse ist 2004 eingetreten. Die BIG
(Bundes- Immobilien Gesellschaft) hat als
Eigentümer der Grundstücke der BOKU diese
an die bisherigen Subpächter in gleicher Form
mit Wasserflächen und angrenzenden
Grundstücken verkauft. Hier hat ebenfalls die
Gemeinde Gr. Enzersdorf die Strasse übernommen.
Auch hier gibt es daher eine
Eigentümergemeinschaft in deren Besitz sich auch
der Parkplatz am südlichen Ende befindet. Durch
diesem Besitzwechsel sind ergibt sich ca. folgende
Verteilung der Eigentumsverhältnisse (errechnet
nach Uferlaufmetern):
Einzeleigentümer "Nord"
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30 %
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Einzeleigentümer "Süd"
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21 %
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Einzeleigentümer Nord +
Süd
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51 %
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Hr. Julius Lahner
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19 %
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Fr. Lausa (ehem. Jaruschka)
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29 %
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Gemeinde Gr. Enzersdorf
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0,7 %
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Bundes Immobilien Gesellschaft
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0,3 %
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Wasserprobleme am DOK IV:
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Nach dem Volllaufen der Kanalbecken mit Grundwasser
(ab 1943) bestanden die Uferböschungen nur aus
Sand Lehm und Schotter und der Wasserbereich des
Beckens II und III war zum Teil mit Wasserbausteinen
(Felsbrechgut) ausgelegt. Die Wasserqualität war
zumindest optisch einwandfrei, Sichttiefe bis zum
Grund, keine Algen und nur ganz wenige
Wasserpflanzen.
Im Zuge der Parzellierung wurden die zum Wasser
abfallenden Flächen bis zum Ufer mit Erde von
den anliegenden Feldern bedeckt und begrünt.
Nach 1960 bis ca. 1968 ist der Grundwasserspiegel ca.
um 1 m gestiegen und dadurch wurde an den
Uferrändern diese Ackererde ausgespült.
Ebenso haben die Düngung der umliegenden Felder
und damit ein hoher Nitrat- und Nitritgehalt des
Grundwasserstroms sowie die vom Wind eingebrachte
Erde zu einer Überbelastung des Wassers mit
Nährstoffen geführt. Ein Übriges hat
die Besiedlung der Parzellen, mit teilweise undichten
Senkgruben, zur Verschlechterung der
Wasserqualität beigetragen.
Die ersten sichtbaren Probleme am DOK IV traten
bereits ca. 1964 in Form von aufsteigenden Grün-
und Blaualgen auf. Trotz Maßnahmen wie dem
Abfischen der Algen und dem Aussetzen von Pflanzen
fressenden Fischen (Amur und Tolstoi) durch den
damaligen Generalpächter, der Wasser und
Fischereigenossenschaft, ist die Situation im Jahr
1968 eskaliert. Bei Windstille und hohen Temperaturen
war fallweise die Wasseroberfläche so mit Algen
bedeckt, dass das Baden aus optischen Gründen
nicht mehr zumutbar erschien. Dies hat zur
Gründung eines Vereins der Pächter, dem
Pächterschutzverband, und später im Rahmen
dieser Organisation, auch zur Verweigerung von
Pachtzahlungen und als Folge zu Klagen gegen die
Pächter geführt.
Im Frühjahr 1969 haben sich der PSV
(Pächterschutzverband) und die Wasser und
Fischereigenossenschaft auf die Einrichtung einer
Wasserkommission geeinigt, die Maßnahmen zur
Wassereinhaltung beschließen sollte, und mit
Vertretern von beiden Seiten besetzt wurde. Diese
Vereinbarung wurde in einem Vertrag festgehalten, in
dem nicht nur die o. a. Wasserkommission sondern auch
die Aufbringung der Mittel zur Wassersanierung, die
Beilegung der Klagen, die Einräumung von
Benutzungsrechten der Strasse und des Wassers sowie
die noch Heute gültige Benützungsregelung
aufgenommen wurden. Diese Vereinbarung ist unter der
Geschäftszahl 627/75 im Grundbuch und in den
Kaufverträgen der Einzeleigentümer
aufgenommen, daher in einzelnen Punkten nach wie vor
gültig.
Ab 1970 ist der Grundwasserspiegel im Marchfeld
laufend abgesunken. Dieser Umstand hat dazu
geführt, dass bis 1981 im Becken IV die max.
Wassertiefe auf unter 1,80 m gesunken ist. Ein
Wasserbiologe hat damals den DOK IV als verlandendes
Gewässer bezeichnet.
Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV:
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Aufgrund der oben beschriebenen Situation wurde die
bereits früher aufgetauchte Idee den DOK IV
tiefer auszubaggern wieder belebt. Die Schwierigkeit
war die Aufbringung der Mittel und die
wasserrechtliche Genehmigung. Da man aufgrund dieser
Probleme alle Grundeigentümer in das Vorhaben
einbinden musste wurde von einer Mehrheit der
Einzeleigentümer am Nordende, bei der
Wasserrechtsbehörde ein Antrag auf Gründung
einer Wassergenossenschaft zur Reinhaltung
und Sanierung des DOK IV gestellt.
Diesem Antrag wurde von der Wasserrechtsbehörde
stattgegeben. Per Annerkennungsbescheid des Amtes der
NÖ Landesregierung vom 6. Mai 1982 wurden die
von der Gründungsversammlung dieser
Genossenschaft am 25. April 1981 beschlossenen
Satzungen genehmigt, und die widerstrebenden
Eigentümer zur Mitgliedschaft verpflichtet,
sowie der Status einer Rechtspersönlichkeit als
Körperschaft öffentlichen Rechts zuerkannt.
Lt. Wasserrechtsgesetz haben mit der Gründung
dieser Genossenschaft mit Pflichtmitgliedschaft, alle
Grundeigentümer ihre Rechte an dem
Grundwasserkörper an die Wassergenossenschaft
zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV abtreten
müssen. Dies hat zur Auflösung der oben
erwähnten Wasserkommission geführt. Auch
die Zuständigkeit der Regeln für die
Wasserreinhaltung die davor in der
Benützungsordnung festgelegt waren ist ab diesem
Zeitpunkt auf diese Wassergenossenschaft
übergegangen.
Sanierungsmassnahme (Baggern):
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Bereits im August 1981 hat der Landeshauptmann von
NÖ, der in Gründung befindlichen
Wassergenossenschaft, die wasserrechtliche
Bewilligung erteilt das Becken IV um 2 bis 2,5 m zu
vertiefen. In dieser Genehmigung sind neben den
Vorschriften für das Baggern auch zahlreiche
Auflagen zur Wasserreinhaltung angeführt die
Heute noch gültig sind. Der wesentliche Teil
dieser Vorschriften ist unter Wasserreinhaltung in den
Benützungsregeln nachzulesen.
Im Herbst 1982 wurde das Ausbaggern am DOK IV
begonnen. Da die Ufer zum größten Teil
verbaut waren, wurde jeweils an den Enden von einem
Schaufelbagger, mit Schotter aus den Uferbereichen in
der Mitte des Gewässers ein ca. 6 - 8 m breiter
Damm aufgeschüttet auf dem sich die Bagger
vorwärts bewegten. Nach rund 750 m (Dauer ca. 2
Monate) haben sich die beiden Geräte in der
Hälfte getroffen, und mit dem endgültigen
Vertiefen der Teichsohle begonnen. Dabei wurde von
den Baggern im Rückwärtsgang der
aufgeschüttete Damm wieder abgebaut und das
Aushubmaterial, ebenfalls über diesen Damm, von
LKWs abtransportiert. Da während des Baggerns
der Wasserspiegel noch weiter abgesunken ist hat die
Behörde aufgrund von Probebohrungen die ergeben
haben, dass die wasserundurchlässige Schicht
noch um 3 m unter der geplanten Teichsohle liegt,
zugestimmt noch um 1 m tiefer zu Baggern als
ursprünglich genehmigt. Der am südlichen
Ende liegende kleine Tümpel musste saniert
werden, und geschah durch ein weiteres ausbaggern.
Dies hat zu einer Verlängerung von ca. 50 m des
DOK IV geführt, die von der Wasser- und
Fischereigenossenschaft als Pächter des
Bundesgrundes in Auftrag gegeben und auch bezahlt
wurde. Im Frühjahr 1983 waren die Baggerarbeiten
abgeschlossen.
Die Kosten des Baggerns hat in für den Teil der
im Rahmen der Wassergenossenschaft zur Reinhaltung
und Sanierung des DOK IV durchgeführt wurde,
incl. der Ausgaben für Probebohrungen, den
Überprüfungen der Senkgruben, und aller
Nebenkosten rund 8 Mio. ATS betragen. Diese Mittel
wurden von allen Nutzungsberechtigten, nach
Uferlaufmetern berechnet, aufgebracht. Auch die
später hinzugekommenen Pächter mussten
diesen Beitrag leisten.
Die ersten Jahre nach den Baggern war die optische
Qualität des Badegewässers spürbar
verbessert. Leider war die Entnahme des
Grundschlamms, einer Schicht von 40 - 50 cm, durch
das Nassbaggern nicht möglich und liegt nach wie
vor auf der Teichsohle. Dieser Schlamm und die
laufende Zuführung von Nährstoffen u. a.
auch durch den Grundwasserstrom haben im weiteren
Verlauf wieder zu einer Überdüngung und
damit zu einem verstärkten Algenwachstum
geführt.
Weitere Informationen über den derzeitigen
Status des Gewässers sind unter Reinhaltung zu
finden.
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