logo Info Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV Archiv der Jahre 2005 bis 2013

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Chronik:







Vorwort:

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Diese Chronik wurde unter Verwendung verschiedenster Quellen zusammengestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit. Sie besteht zum überwiegenden Teil aus Informationen aus dem Internet, Erzählungen der Kriegsgeneration, eigenen Unterlagen und Wahrnehmungen

Es fehlen sicher Details aber auch Fotos (Pläne) aus der Entstehungsgeschichte. Wenn jemand derartige Unterlagen besitzt, und bereit ist diese für die Seite zur Verfügung zu stellen, so ersuche ich um Mitteilung.      Mailadresse:  kaup@gmx.at






Bau des Donau Oder Kanals:

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Der Ursprung des Donau-Oder-(Elbe)-Kanals liegt im 14. Jahrhundert. Unter Kaiser Karl IV. wurde bereits eine mit Schiffen befahrbare Verbindung zwischen der Donau und der Oder geplant. Ende des 19. Jahrhunderts wurde mit dem Bau dieser Wasserstraße von 320 km Länge mit einem Höhenunterschied von 124 m begonnen und während des 1. Weltkrieges wieder eingestellt. Der damals gebaute Abschnitt reicht von der Oder bis Prag und ist (lt. einem Fernsehbericht ca. 1992) auch noch befahrbar.

Ende 1939 wurde der Bau von Wien nach Angern an der March, ein Teilstück mit 40 km Länge, in Angriff genommen. In diesem Bauvorhaben war nur eine Fahrtrinne mit Ausweichstellen für den Gegenverkehr vorgesehen. Eine derartige Ausweiche ist am Becken IV ca. 500 m vor dem nordöstlichen Ende auch Heute noch deutlich erkennbar. Das Becken II, III und IV wurden in Trockenbauweise errichtet, indem man das einströmende Grundwasser mittels Pumpen ableitete. Auf der Sohle der bereits errichteten Teilstücke wurde das Aushubmaterial mit einer Feldeisenbahn abtransportiert. Im Jahr 1943 wurde der Bau eingestellt und die teilweise fertigen Becken füllten sich mit Grundwasser.

Das erste Teilstück ist ca. 100 m lang und mündet in den Ölhafen Lobau. 200 m nach dem Hubertusdamm beginnt das Becken II, mit einer Länge von 1300 m. Das Becken III beginnt nach weiteren 1000 m und reicht bis zur Bundesstraße (B3). Es ist das längste Teilstück mit 2300 m. Nach der B3 beginnt das Becken IV mit einer Länge von 1480 m.

Nach 1945 gab es mehrmals Pläne den Donau Oder Kanal weiterzubauen. Eine dieser Planungen war die March auszubaggern und bei Hainburg die Donau zu erreichen. Ein weiteres detailliertes Projekt wurde nach 1990 ausgearbeitet. In einer Arbeitsgruppe an der die Slowakei, Tschechien, Polen, Deutschland und Österreich beteiligt waren, wurde der Donau Oder Kanal neu projektiert. Auf österreichischer Seite war der Wiener Hafen federführend. Nach diesen letzten Plänen wäre das Becken I und II ausgebaut, und danach der weitere Verlauf mehr nach Osten verschwenkt. Die Bundesstraße 3 ungefähr bei der Abzweigung nach Oberhausen gequert und in diesem Bereich der Kanal in Hochlage (zwischen 2 Dämmen) durch das Marchfeld geführt worden. Der bestehende Teil von Prag bis zur Oder sollte verbreitert und die Schleusenanlagen erneuert werden.

Damals war angeblich aufgrund von Umwelt- und Wirtschaftlichkeits- Studien die Finanzierung bereits gesichert. Allerdings hat 1998 die EU festgestellt, dass es für dieses Projekt keine Förderungsmittel geben wird, und EU-Kommissarin Monika Wulf-Mathies hat eine "sozialökonomische Evaluierung" verlangt. Seither ist auch dieses Projekt verschollen.



Eigentumsverhältnisse und Parzellierung:

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Die Eigentumsverhältnisse am Donau Oder Kanal haben sich aus den ursprünglichen Grundbesitzgrenzen ergeben und sind aus der Entstehung nachvollziehbar. In den Jahren 1939 bis 1943 mussten die Grundbesitzer die Flächen für den DOK abtreten. In der Besatzungszeit war er als deutsches Eigentum unter der Verwaltung der russischen Besatzungsmacht. Nach Abschluss des Staatsvertrages 1955 an den österreichischen Staat refundiert und anschließend an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben.

Das Becken I und II sowie ca. 300 m des Beckens III waren und sind auch Heute noch im Eigentum der Stadt Wien. Der überwiegende Teil des Beckens III und das Becken IV waren zum Teil im Besitz von landwirtschaftlichen Betrieben, der Hochschule für Bodenkultur und nach dem Verlauf ehemaliger Feldwege und Strassen im Eigentum der Gemeinde Gr.- Enzersdorf.

Die mit Grundwasser gefüllten Becken entwickelten sich im Laufe der Zeit, bis zur Parzellierung und folgenden Einzäunung, zu einem beliebten (Wild-) Badegebiet. Die nach 1955 von den Besitzern nicht erlaubte Benutzung als Badeteich und die Zufahrt zum DOK IV, versuchten die Eigentümer am Becken IV durch Badeverbotstafeln, Schranken und Gräben zu unterbinden die immer nur kurzfristig wirksam waren.

Im Zeitraum 1960 - 1962 wurde die Wasser- und Fischereigenossenschaft Gr. Enzersdorf gegründet und von dieser alle am DOK III und IV anliegenden Grundstücke auf niederösterreichischen Landesgebiet auf 10 Jahre gepachtet, parzelliert und einzeln weiterverpachtet. Nach Ablauf dieser 10 jährigen Frist hat ein Grundeigentümer, im Bereich des Beckens IV, diese Pachtverträge nicht mehr verlängert und mit den bisherigen Subpächtern der Wasser- und Fischereigenossenschaft eigene Pachtverträge abgeschlossen.


Die oben genannte Wasser- und Fischereigenossenschaft Gr. Enzersdorf   (Genossenschaft gemäß HGB), die auch Heute noch einen Teil der (Pacht-) Parzellen am DOK IV verwaltet und am DOK III verpachtet, ist von der der erst 1982 gegründeten

Wassergenossenschaft zu Reinhaltung und Sanierung des DOK IV

(Genossenschaft nach dem Wasserrecht und Körperschaft öffentlichen Rechts) aufgrund ihrer Aufgaben und Tätigkeiten, zu Unterscheiden und keinesfalls ident!

DOK IV

Im Jahr 1973 hat dann der Eigentümer der vormaligen "Thavonat Gründe" am nördlichen Ende des DOK IV die einzelnen Parzellen als Einzeleigentum, und die Wasserfläche sowie die Strasse in diesem Bereich als gemeinsames Eigentum, an seine Pächter verkauft. Die Strasse wurde im Zuge dieses Eigentümerwechsels an die Gemeinde Gr. Enzersdorf abgetreten. Aufgrund des gemeinsamen Eigentums an der Wasserfläche und einigen weiteren Grundstücken ist eine Eigentümergemeinschaft am nördlichen Ende des DOK IV entstanden.

Eine weitere Änderung der Besitzverhältnisse ist 2004 eingetreten. Die BIG (Bundes- Immobilien Gesellschaft) hat als Eigentümer der Grundstücke der BOKU diese an die bisherigen Subpächter in gleicher Form mit Wasserflächen und angrenzenden Grundstücken verkauft. Hier hat ebenfalls die Gemeinde Gr. Enzersdorf die Strasse übernommen. Auch hier gibt es daher eine Eigentümergemeinschaft in deren Besitz sich auch der Parkplatz am südlichen Ende befindet. Durch diesem Besitzwechsel sind ergibt sich ca. folgende Verteilung der Eigentumsverhältnisse (errechnet nach Uferlaufmetern):

Einzeleigentümer "Nord"     30 %
Einzeleigentümer "Süd"
    21 %
Einzeleigentümer Nord + Süd     51 %
Hr. Julius Lahner     19 %
Fr. Lausa (ehem. Jaruschka)     29 %
Gemeinde Gr. Enzersdorf      0,7 %
Bundes Immobilien Gesellschaft      0,3 %




Wasserprobleme am DOK IV:

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Nach dem Volllaufen der Kanalbecken mit Grundwasser (ab 1943) bestanden die Uferböschungen nur aus Sand Lehm und Schotter und der Wasserbereich des Beckens II und III war zum Teil mit Wasserbausteinen (Felsbrechgut) ausgelegt. Die Wasserqualität war zumindest optisch einwandfrei, Sichttiefe bis zum Grund, keine Algen und nur ganz wenige Wasserpflanzen.

Im Zuge der Parzellierung wurden die zum Wasser abfallenden Flächen bis zum Ufer mit Erde von den anliegenden Feldern bedeckt und begrünt. Nach 1960 bis ca. 1968 ist der Grundwasserspiegel ca. um 1 m gestiegen und dadurch wurde an den Uferrändern diese Ackererde ausgespült. Ebenso haben die Düngung der umliegenden Felder und damit ein hoher Nitrat- und Nitritgehalt des Grundwasserstroms sowie die vom Wind eingebrachte Erde zu einer Überbelastung des Wassers mit Nährstoffen geführt. Ein Übriges hat die Besiedlung der Parzellen, mit teilweise undichten Senkgruben, zur Verschlechterung der Wasserqualität beigetragen.

Die ersten sichtbaren Probleme am DOK IV traten bereits ca. 1964 in Form von aufsteigenden Grün- und Blaualgen auf. Trotz Maßnahmen wie dem Abfischen der Algen und dem Aussetzen von Pflanzen fressenden Fischen (Amur und Tolstoi) durch den damaligen Generalpächter, der Wasser und Fischereigenossenschaft, ist die Situation im Jahr 1968 eskaliert. Bei Windstille und hohen Temperaturen war fallweise die Wasseroberfläche so mit Algen bedeckt, dass das Baden aus optischen Gründen nicht mehr zumutbar erschien. Dies hat zur Gründung eines Vereins der Pächter, dem Pächterschutzverband, und später im Rahmen dieser Organisation, auch zur Verweigerung von Pachtzahlungen und als Folge zu Klagen gegen die Pächter geführt.

Im Frühjahr 1969 haben sich der PSV (Pächterschutzverband) und die Wasser und Fischereigenossenschaft auf die Einrichtung einer Wasserkommission geeinigt, die Maßnahmen zur Wassereinhaltung beschließen sollte, und mit Vertretern von beiden Seiten besetzt wurde. Diese Vereinbarung wurde in einem Vertrag festgehalten, in dem nicht nur die o. a. Wasserkommission sondern auch die Aufbringung der Mittel zur Wassersanierung, die Beilegung der Klagen, die Einräumung von Benutzungsrechten der Strasse und des Wassers sowie die noch Heute gültige Benützungsregelung aufgenommen wurden. Diese Vereinbarung ist unter der Geschäftszahl 627/75 im Grundbuch und in den Kaufverträgen der Einzeleigentümer aufgenommen, daher in einzelnen Punkten nach wie vor gültig.

Ab 1970 ist der Grundwasserspiegel im Marchfeld laufend abgesunken. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass bis 1981 im Becken IV die max. Wassertiefe auf unter 1,80 m gesunken ist. Ein Wasserbiologe hat damals den DOK IV als verlandendes Gewässer bezeichnet.




Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV:

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Aufgrund der oben beschriebenen Situation wurde die bereits früher aufgetauchte Idee den DOK IV tiefer auszubaggern wieder belebt. Die Schwierigkeit war die Aufbringung der Mittel und die wasserrechtliche Genehmigung. Da man aufgrund dieser Probleme alle Grundeigentümer in das Vorhaben einbinden musste wurde von einer Mehrheit der Einzeleigentümer am Nordende, bei der Wasserrechtsbehörde ein Antrag auf Gründung einer Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV gestellt.

Diesem Antrag wurde von der Wasserrechtsbehörde stattgegeben. Per Annerkennungsbescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 6. Mai 1982 wurden die von der Gründungsversammlung dieser Genossenschaft am 25. April 1981 beschlossenen Satzungen genehmigt, und die widerstrebenden Eigentümer zur Mitgliedschaft verpflichtet, sowie der Status einer Rechtspersönlichkeit als Körperschaft öffentlichen Rechts zuerkannt. Lt. Wasserrechtsgesetz haben mit der Gründung dieser Genossenschaft mit Pflichtmitgliedschaft, alle Grundeigentümer ihre Rechte an dem Grundwasserkörper an die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV abtreten müssen. Dies hat zur Auflösung der oben erwähnten Wasserkommission geführt. Auch die Zuständigkeit der Regeln für die Wasserreinhaltung die davor in der Benützungsordnung festgelegt waren ist ab diesem Zeitpunkt auf diese Wassergenossenschaft übergegangen.



Sanierungsmassnahme (Baggern):

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Bereits im August 1981 hat der Landeshauptmann von NÖ, der in Gründung befindlichen Wassergenossenschaft, die wasserrechtliche Bewilligung erteilt das Becken IV um 2 bis 2,5 m zu vertiefen. In dieser Genehmigung sind neben den Vorschriften für das Baggern auch zahlreiche Auflagen zur Wasserreinhaltung angeführt die Heute noch gültig sind. Der wesentliche Teil dieser Vorschriften ist unter Wasserreinhaltung in den Benützungsregeln nachzulesen.

Im Herbst 1982 wurde das Ausbaggern am DOK IV begonnen. Da die Ufer zum größten Teil verbaut waren, wurde jeweils an den Enden von einem Schaufelbagger, mit Schotter aus den Uferbereichen in der Mitte des Gewässers ein ca. 6 - 8 m breiter Damm aufgeschüttet auf dem sich die Bagger vorwärts bewegten. Nach rund 750 m (Dauer ca. 2 Monate) haben sich die beiden Geräte in der Hälfte getroffen, und mit dem endgültigen Vertiefen der Teichsohle begonnen. Dabei wurde von den Baggern im Rückwärtsgang der aufgeschüttete Damm wieder abgebaut und das Aushubmaterial, ebenfalls über diesen Damm, von LKWs abtransportiert. Da während des Baggerns der Wasserspiegel noch weiter abgesunken ist hat die Behörde aufgrund von Probebohrungen die ergeben haben, dass die wasserundurchlässige Schicht noch um 3 m unter der geplanten Teichsohle liegt, zugestimmt noch um 1 m tiefer zu Baggern als ursprünglich genehmigt. Der am südlichen Ende liegende kleine Tümpel musste saniert werden, und geschah durch ein weiteres ausbaggern. Dies hat zu einer Verlängerung von ca. 50 m des DOK IV geführt, die von der Wasser- und Fischereigenossenschaft als Pächter des Bundesgrundes in Auftrag gegeben und auch bezahlt wurde. Im Frühjahr 1983 waren die Baggerarbeiten abgeschlossen.

Die Kosten des Baggerns hat in für den Teil der im Rahmen der Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV durchgeführt wurde, incl. der Ausgaben für Probebohrungen, den Überprüfungen der Senkgruben, und aller Nebenkosten rund 8 Mio. ATS betragen. Diese Mittel wurden von allen Nutzungsberechtigten, nach Uferlaufmetern berechnet, aufgebracht. Auch die später hinzugekommenen Pächter mussten diesen Beitrag leisten.

Die ersten Jahre nach den Baggern war die optische Qualität des Badegewässers spürbar verbessert. Leider war die Entnahme des Grundschlamms, einer Schicht von 40 - 50 cm, durch das Nassbaggern nicht möglich und liegt nach wie vor auf der Teichsohle. Dieser Schlamm und die laufende Zuführung von Nährstoffen u. a. auch durch den Grundwasserstrom haben im weiteren Verlauf wieder zu einer Überdüngung und damit zu einem verstärkten Algenwachstum geführt.

Weitere Informationen über den derzeitigen Status des Gewässers sind unter Reinhaltung zu finden.