FAQ:
Häufig gestellte Fragen und Antworten
zum Wasser, der Wasserreinhaltung und der
Wassergenossenschaft:
Woher kommt die
Färbung des Wassers und die unterschiedliche Sichttiefe
Woher kommt die
Eutrophierung (Überdüngung) des Wassers
Was sind Wasserpflanzen
und wie sind sie zu Unterscheiden?
Was sind Algen und warum
entstehen sie?
Wie gelangen die
Nährstoffe in das Wasser?
Warum sind Laubbäume am
Wasser zu entfernen?
Warum ist das Füttern von
Wasservögeln und Fischen verboten?
Was sind Zerkarien
(Hautrötungen)?
Was ist der
Grundwassserstrom?
Wer ist die
Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung
des DOK IV, und wofür ist sie zuständig?
Warum gibt es Bescheide
der Wasserrechtsbehörde und weshalb wurden sie
ausgestellt?
Wer darf am DOK IV
Fischen und wer ist dafür zuständig?
F:
Woher kommt die
Färbung des Wassers und die unterschiedliche Sichttiefe
A: Abgesehen von den Lichtverhältnissen und Spiegelungen des Ufers
wird Trübung des Wassers ebenso wie die unterschiedlichen Farben (grün, blaugrün bis grau)
von verschiedenen Elementen biologischer Art wie (Schwebe-) Algen, Bakterien und Plankton hervorgerufen.
Diese wiederum können ultrafeine Sedimente tragen welche das Ganze ergrauen lassen.
Spuren von Metallverbindungen (wie Eisen oder Kupfer) können die Farbintensität und Farbe dieser Teilchen
zusätzlich noch verändern.
Für die verringerte Sichttiefe sind vor Allem die Schwebealgen verantwortlich.
F:
Woher
kommt die Eutrophierung (Überdüngung) des
Wassers
A: Eutrophierung ist
die Nährstoffanreicherung in einem Gewässer und
damit verbundenes übermäßiges Wachstum von
Wasserpflanzen (z. B. Algen, Laichkraut). Mit dem
Abwasser (u. a. Rückstände von Wasch- und
Reinigungsmitteln, Fäkalien) und Abschwemmungen
landwirtschaftlicher Flächen (Düngung) können
große Mengen Nähstoffe (vor allem Phosphate und
Nitrate) in die Gewässer gelangen und das
Wachstum der Wasserpflanzen beschleunigen.
F:
Was sind
Wasserpflanzen und wie sind sie zu
Unterscheiden?
A: Die am DOK IV
vorkommenden Wasserpflanzen sind grundsätzlich in
2 Gruppen zu Unterscheiden: die einzelligen
Organismen = Algen sowie die
mehrzelligen Arten =
Makrophyten. Im allgemeinen
Sprachgebrauch werden die Makrophyten meist als
Wasserpflanzen bzw. Schlingpflanzen
bezeichnet.
Diese beiden Pflanzenarten stehen zueinander in
einem Konkurrenzverhältnis das von verschiedenen
Faktoren beeinflusst wird. Der Wasserstand und
die schwimmenden Algenfladen (durch
Schattenstreuung) beeinflussen den Lichteinfall
und damit dieses Verhältnis. Derzeit (2005) sind
die Algen dominierend.
F:
Was sind
Algen und warum entstehen sie?
A: Algen sind in
allen Gewässern vorkommende Organismen, deren
Wachstum von verschiedenen Faktoren beeinflusst
wird.
Grundlage für ihr Wachstum in Form einer
Photosynthese sind Nährstoffe wie Nitrat und
Phosphat. Weiters ist ihre Entwicklung von den
Wassertemperaturen und Lichtverhältnissen
abhängig. Während ihrer Wachstumsphase am Grund
produzieren sie Sauerstoff mit dem das Wasser
angereichert wird sowie Methangas, beides führt
in späterer Folge zum Aufsteigen der Algenfladen
an die Oberfläche.
Beim nachfolgenden Zerfallsprozess werden große
Mengen an Sauerstoff verbraucht die wieder dem
Wasser entzogen werden (siehe Wasser - Befunde => Sauerstoffzehrung)
Die im Wasser
wieder absinkenden Algen sind teilweise wieder
Nährstoffe und der Rest Sediment
(Grundschlamm).
Bei Wasseruntersuchungen wurden
im DOK IV bisher 16 verschiedene Algensorten aus
den Gruppen der Grün-, Blau-, Gold- Kiesel- und
Jochalgen nachgewiesen.
F:
Wie
gelangen die Nährstoffe in das
Wasser?
A: Die Nährstoffe die
am DOK IV zur Überdüngung führen und damit zum
Pflanzenwachstum, sind: Nitrat, Nitrit,
Phosphat und auch Amonium. Diese Stoffe
enthält bereits der
Grundwasserstrom der durch die
(Stickstoff und Phosphat) Düngung der Felder
vorbelastet ist. Die durch den Wind eingetragene
Erde ist ein weiterer Nährstoffträger. Ein
wesentlicher Anteil ist auch der Laubeintrag sowie die Düngung der
Pflanzen und Rasenflächen auf den
Anliegergrundstücken.
F:
Warum
sind Laubbäume am Wasser zu
entfernen?
A: Bescheid des
Amtes der NÖ Landesregierung:
Die Pflanzung von Laubgehölzen auf den
Böschungen in einem Bereich bis zu 5 m von der
durchschnittlichen Wasseranschlagslinie ist nicht
gestattet. Die an den Böschungen des Baggersees
vorhandenen Laubbäume sind soweit zurück zu
schneiden, dass kein Überhang über die
Wasserfläche mehr vorhanden und somit ein
wesentlicher Laubeintrag in den Grundwasserteich
nicht mehr erfolgen kann.
Nach Inkrafttreten dieser Auflagen im Jahr 1981,
wurde die Entfernung von Laubgehölzen wie
vorgeschrieben generell durchgeführt. Daher sind
alle danach wild wachsenden und bisher nicht
entfernten oder auch gepflanzten Laubgehölze in
den o. a. Bereichen ein Verstoß gegen diese
Auflage der Behörde und umgehend zu
entfernen.
Das in das Wasser fallende Laub ist ein
zusätzlicher Nährstoffeintrag in das ohnehin mit
Nitrat überbelastete Gewässer. Diese Überdüngung
ist der Nährboden für das Algen- und
Wasserpflanzenwachstum. Bei genauer Betrachtung
der an der Oberfläche schwimmenden Algen ist auch
immer wieder skelettiertes oder verfaultes Laub
zu beobachten.
F:
Warum
ist das Füttern von Wasservögeln und Fischen
verboten?
A: Bescheid des
Amtes der NÖ Landesregierung:
Jegliche Fütterung des derzeit
vorhandenen Fischbestandes und der Wasservögel
ist verboten.
Diese Vorschrift soll verhindern, dass
Futterreste als Nährstoffe in das Wasser
eingebracht werden, aber auch die Anzahl der
Wasservögel möglichst gering gehalten wird. Die
Stoffwechselprodukte von Enten und Schwänen sind
eine zusätzliche Verunreinigung des Wassers,
weiters enthält ihre Ausscheidung Saugwurmlarven
(Zerkarien) die Verursacher der Badedermatitis
sind.
F:
Was sind
Zerkarien (Hautrötungen)?
A: Zerkarien kommen
nahezu in jedem Naturbadegewässer zumindest in
geringen Mengen vor. Sie verursachen die im
Allgemeinen harmlose aber unangenehme Zerkarien-
bzw. Badedermatitis. Bei höheren
Wassertemperaturen ab ca. 20 Grad und gehäuften
Auftreten von Wasserschnecken und Wasservögeln
vermehren sie sich stark und können unangenehme
Hautauschläge bei Menschen verursachen. Die
Zerkarien durchlaufen einen Lebenszyklus der
folgendermaßen aussieht:
Saugwurmeier werden über den Kot von Wasservögeln
ausgeschieden, aus diesen schlüpfen Larven die
Wasserschnecken befallen. In diesen Schnecken
entwickeln sie sich zu Zerkarien
(Gabelschwanzlarven) verlassen diese und suchen
sich neue Wirte. Gelangen dann auf der Suche nach
dem Hauptwirt, den Wasservögeln auch an den
Menschen.
Der Mensch ist ein Fehlwirt. Wenn die Saugwürmer
dies feststellen sind sie aber schon einige
Millimeter in die Haut eingedrungen, sterben ab
und verursachen rot entzündliche Stellen. Bei
stärkeren Ausschlägen oder Entzündungen suchen
sie bitte ihren Arzt auf.
Maßnahmen:
Vor dem Baden mit Sonnenschutzmitteln eincremen,
da diese die natürlichen Lockstoffe überlagern.
Nach dem Baden: Duschen und abfrottieren.
Aussetzen von Wasserschnecken fressenden Fischen,
z.B. Karpfen, wird seitens des Fischereivereins
seit einigen Jahren durchgeführt.
Wasservögel keinesfalls
füttern!
Zitat von der Webseite: http://www.linz.at/aktuell/archiv/medis/45138.htm#4
Die Zerkariendermatitis ist zwar lästig,
aber völlig ungefährlich und hat absolut nichts
mit der Wasserqualität der Badeseen zu
tun.
Weitere Informationen sind auf folgenden Seiten
zu finden:
http://www.salzburg.gv.at/zerkariendermatitis.doc
http://reflex.at/~biolab/Unterseiten/Gew_kdeseiten/badedermatitis.htm
F:
Was ist
der Grundwassserstrom?
A: Das unterirdische
Grundwasser bewegt sich mit einer Geschwindigkeit
von ca. 0,5 m pro Tag von West nach Ost. Die
Strömungsrichtung verläuft dabei ungefähr
parallel zur Donau. Diese Zufuhr von Grundwasser
ist deutlich beim Zufrieren zu beobachten. Am
Westufer bildet sich an einigen Stellen, durch
das wärmere einströmende Grundwasser, keine bzw.
oder erst sehr spät eine bis zum Ufer gehende
Eisdecke. Ähnlich ist die Situation seit ca. 20
Jahren im südlichen Bereich des DOK IV. Hier
sickert Wasser vom Becken III über eine
unterirdische (verschüttete) Verbindung ein. Aus
einer Tiefbohrung aus dem industriellen Bereich
wird dem Becken III leicht erwärmtes Grundwasser
laufend zugeführt und hat daher im Winter eine
höhere Temperatur als das Becken IV.
Das in das Becken IV einströmende Grundwasser ist
u. a. durch die Düngung der Ackerflächen mit
Nitrat, Nitrit und Phosphat bereits vorbelastet.
F:
Wer ist
die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV, und wofür ist sie
zuständig?
A: Die
Wassergenossenschaft zu Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV ist eine
Körperschaft öffentlichen Rechtes mit
Pflichtmitgliedschaft für alle Grundeigentümer
des DOK IV. Sie besteht aus:
Den Mitgliedern (ausschließlich Grundeigentümer
von anliegenden Grundstücken) und den folgenden
von der Generalversammlung aus ihren Reihen
gewählten (ehrenamtlichen)
Genossenschaftsorganen:
Dem aus 6 Personen bestehenden Ausschuss, incl.
Obmann und Obmannstellvertreter, 2
Rechnungsprüfern und der mit 3 Personen besetzten
Schlichtungsstelle. Der Verwalter der
Genossenschaft ist die Immobilienverwaltung Karl
J. Vielgrader.
Die Entstehungsgeschichte dieser Genossenschaft
ist auf der Seite Chronik nachzulesen.
Der ursprüngliche Gründungsgrund war das
Ausbaggern (vertiefen) des DOK IV (Sanierung).
Derzeit ist die Reinhaltung der vorwiegende
Aufgabe.
F:
Warum
gibt es Bescheide der Wasserrechtsbehörde und
weshalb wurden sie ausgestellt?
A: Diese Bescheide
wurden im Zusammenhang mit der Gründung der
Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV sowie mit der Genehmigung
des Ausbaggerns erlassen. Wesentlich sind 3
Bescheide der Wasserrechtsbehörde:
1) Die Genehmigung der Wassergenossenschaft
(1982 - Statuten, Pflichtmitgliedschaft, Aufgaben
und Status der Genossenschaft)
2) Die Bewilligung für das Ausbaggern (1982
- zahlreiche Auflagen für das Baggern und zur
weiteren Wasserreinhaltung u. a.
Fischen verboten)
3) Die Erlaubnis des Fischens am DOK IV (2000 -
s. FAQ -
Fischen )
F:
Wer
darf am DOK IV Fischen und wer ist dafür
zuständig?
A: Das Fischen ist
seit dem Jahr 2000 wieder gestattet. Allerdings
nur mit gültiger Fischerkarte der Behörde und der
Lizenz des Fischereivereins und nach dessen
Regeln .
Der Fischbesatz sowohl von der
(Höchst-) Menge als auch der Fischart
(Prozentsatz an Raubfischen) ist von der Behörde
vorgegeben. Im Rahmen einer Wasserprobenentnahme
(Mai 2005) wurde aufgrund des vorhandenen
Planktons in der Tiefe festgestellt, dass derzeit
ein ausgewogenes Verhältnis der Menge der Fische
zum Wasservolumen gegeben ist.
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