Wasser - Befunde:
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Statistik der Wasseruntersuchungen 1999 - 2010
Es wird 1 mal jährlich eine Wasseruntersuchung durchgeführt die auch als Nachweis für die
Wasserrechtsbehörde dient. In der EU Norm für Badegewässer sind neben der
Sichttiefe mit einem Wert von 1,5 m und der Sauerstoffsättigung als
weitere Kriterien vor allem nur Grenzwerte für
Bakterien angeführt. Diese bakteriologischen Werte wurden in
den Befunden weit unter den Grenzwerten ausgewiesen und
deswegen nicht in diese Statistik aufgenommen.
Die Gesamtbeurteilung in bakteriologischer Hinsicht ist seit 1982 unverändert - Zitat aus den Berichten:
In bakteriologischer Hinsicht ist das Gewässer als ausgezeichnet zu bewerten.
Da über Verlangen der Behörde ab 2007 die Untersuchungen vom Frühjahr in den Sommer
verlegt werden mussten, sind die Werte nur bedingt vergleichbar. Die Ergebnisse bei den Nährstoffen, Algen
und Sauerstoffwerten sind im Sommer weit negativer als im Frühjahr. Die Befunde sind
daher lediglich Momentaufnahmen die je nach Zeitpunkt der Probenentnahme,
der Wassertemperatur und dem Vegitationszustand varieren.
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Allgemeines zum Gewässer des DOK4
Die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und
Sanierung des DOK IV wurde in erster Linie zur Vertiefung des
Beckens DOK IV gegründet, ist aber aufgrund der Auflagen der
Behörde von Beginn an ihres Bestehens auch für die Reinhaltung des
Gewässers zuständig. Diese per Bescheid der Behörde
vorgeschriebenen Regeln zur Wasserreinhaltung sind
auch Bestandteil der Benutzungsregeln.
Auch für die Wasserreinhaltungsregeln gilt der Passus aus den
Allgemeinen Bestimmungen:
Jeder Besitzer (Eigentümer oder Nutzungsberechtigter) einer
Badeparzelle ist für die vollständige Einhaltung der Bestimmungen
der Bade- und Benützungsordnung durch sich und seine
Familienangehörigen, Gäste und Benützer, voll verantwortlich und
haftet für das Verhalten dieser Personen wie für sein
eigenes.
Das Hauptproblem des Gewässers ist die Eutophierung,
die zum Teil auf äussere Einflüsse, wie den hohen Phosphat- und
Nitratwerten des einströmenden Grundwassers und dem Eintrag von
Ackererde durch den Wind
zurückzuführen ist. Nachdem seit 2004 der DOK IV zur Gänze an das
Kanalnetz angebunden ist, sind die bis dahin undichten Senkgruben als
Mitverursacher der Wasserverunreinigung nur mehr zum Teil mitverantwortlich.
Es wird aber noch Jahre dauern bis die im Erdreich versickerten Schadstoffe
zur Gänze abgebaut sind.
Die wesentlichen Faktoren der hausgemachten und damit
von den Anrainern beeinflussbaren zusätzlichen Belastung des
Badesees sind der Laubeintrag und das Düngen der Rasenflächen auf
den Anliegergrundstücken.
In allen bisher eingeholten Gutachten von
Wasserbiologen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
einerseits verfaultes Laubauf dem Grund zahlreich vorhanden ist,
und andererseits das Düngen von Pflanzen und der Rasenflächen zur
Überdüngung beiträgt. Beide Faktoren sind für das Wachstum der Algen und
Wasserpflanzen verantwortlich. Die von der Behörde vorgeschriebenen
Auflagen zur Wassereinhaltung sollen diese Nährstoffzufuhr
vermeiden und daher muss die Wassergenossenschaft im Interesse
aller Anlieger auf die Einhaltung dieser Vorschriften bestehen.
Laut Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung werden
Zuwiderhandlungen, gegen die von der Wasserrechtsbehörde
vorgeschriebenen Auflagen mit einem Strafverfahren gemäß § 137 WRG
zu geahndet.
Das Algenwachstum (in Form einer Photosynthese) ist auch vom Wasserstand
bzw. der Wassertiefe
abhängig, da sowohl die Erwärmung in der Tiefe als auch die
Lichtverhältnisse Einflussfaktoren sind. Das laufende Absaugen der
Oberflächenverunreinigungen (vor allem der Algenfladen)
an den Enden des DOK IV, und der damit entnommenen Nährstoffe ist
einer der Faktoren die Überdüngung zu reduzieren und eine
ästhetische Maßnahme die bereits sichtbar die optische
Wasserqualität verbessert hat.
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