logo Info Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV Archiv der Jahre 2005 bis 2013

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Die Wasserstandswerte ab 1966 und der aktuelle Pegel

Wasser - Befunde:

Wasserbefunde ab 2005 und Schlammuntersuchungsbericht 2005

Wasserbefund 2012 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2011 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2010 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2009 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2008 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2007 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2006 der NUA Umweltanalytik GMBH
Wasserbefund 2005 der NUA Umweltanalytik GMBH
Schlammbefund der NUA Umweltanalytik GMBH

Statistik der Wasseruntersuchungen 1999 - 2010

Es wird 1 mal jährlich eine Wasseruntersuchung durchgeführt die auch als Nachweis für die Wasserrechtsbehörde dient. In der EU Norm für Badegewässer sind neben der Sichttiefe mit einem Wert von 1,5 m und der Sauerstoffsättigung als weitere Kriterien vor allem nur Grenzwerte für Bakterien angeführt. Diese bakteriologischen Werte wurden in den Befunden weit unter den Grenzwerten ausgewiesen und deswegen nicht in diese Statistik aufgenommen. Die Gesamtbeurteilung in bakteriologischer Hinsicht ist seit 1982 unverändert - Zitat aus den Berichten:

In bakteriologischer Hinsicht ist das Gewässer als ausgezeichnet zu bewerten.

Da über Verlangen der Behörde ab 2007 die Untersuchungen vom Frühjahr in den Sommer verlegt werden mussten, sind die Werte nur bedingt vergleichbar. Die Ergebnisse bei den Nährstoffen, Algen und Sauerstoffwerten sind im Sommer weit negativer als im Frühjahr. Die Befunde sind daher lediglich Momentaufnahmen die je nach Zeitpunkt der Probenentnahme, der Wassertemperatur und dem Vegitationszustand varieren.

Allgemeines zum Gewässer des DOK4

Die Wassergenossenschaft zur Reinhaltung und Sanierung des DOK IV wurde in erster Linie zur Vertiefung des Beckens DOK IV gegründet, ist aber aufgrund der Auflagen der Behörde von Beginn an ihres Bestehens auch für die Reinhaltung des Gewässers zuständig. Diese per Bescheid der Behörde vorgeschriebenen Regeln zur Wasserreinhaltung sind auch Bestandteil der Benutzungsregeln. Auch für die Wasserreinhaltungsregeln gilt der Passus aus den Allgemeinen Bestimmungen:

Jeder Besitzer (Eigentümer oder Nutzungsberechtigter) einer Badeparzelle ist für die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Bade- und Benützungsordnung durch sich und seine Familienangehörigen, Gäste und Benützer, voll verantwortlich und haftet für das Verhalten dieser Personen wie für sein eigenes.

Das Hauptproblem des Gewässers ist die Eutophierung, die zum Teil auf äussere Einflüsse, wie den hohen Phosphat- und Nitratwerten des einströmenden Grundwassers und dem Eintrag von Ackererde durch den Wind zurückzuführen ist. Nachdem seit 2004 der DOK IV zur Gänze an das Kanalnetz angebunden ist, sind die bis dahin undichten Senkgruben als Mitverursacher der Wasserverunreinigung nur mehr zum Teil mitverantwortlich. Es wird aber noch Jahre dauern bis die im Erdreich versickerten Schadstoffe zur Gänze abgebaut sind.

Die wesentlichen Faktoren der hausgemachten und damit von den Anrainern beeinflussbaren zusätzlichen Belastung des Badesees sind der Laubeintrag und das Düngen der Rasenflächen auf den Anliegergrundstücken.

In allen bisher eingeholten Gutachten von Wasserbiologen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einerseits verfaultes Laubauf dem Grund zahlreich vorhanden ist, und andererseits das Düngen von Pflanzen und der Rasenflächen zur Überdüngung beiträgt. Beide Faktoren sind für das Wachstum der Algen und Wasserpflanzen verantwortlich. Die von der Behörde vorgeschriebenen Auflagen zur Wassereinhaltung sollen diese Nährstoffzufuhr vermeiden und daher muss die Wassergenossenschaft im Interesse aller Anlieger auf die Einhaltung dieser Vorschriften bestehen.

Laut Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung werden Zuwiderhandlungen, gegen die von der Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Auflagen mit einem Strafverfahren gemäß § 137 WRG zu geahndet.

Wasserrechtsbehörde Auflagen - Aushang


Das Algenwachstum (in Form einer Photosynthese) ist auch vom Wasserstand bzw. der Wassertiefe abhängig, da sowohl die Erwärmung in der Tiefe als auch die Lichtverhältnisse Einflussfaktoren sind. Das laufende Absaugen der Oberflächenverunreinigungen (vor allem der Algenfladen) an den Enden des DOK IV, und der damit entnommenen Nährstoffe ist einer der Faktoren die Überdüngung zu reduzieren und eine ästhetische Maßnahme die bereits sichtbar die optische Wasserqualität verbessert hat.


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