Ungefähr die Hälfte der Straßen am DOK IV sind öffentliche Verkehrsflächen im Besitz der Gemeinde auf denen die STVO gültig ist. Bei allen andern Straßenteilen gibt es zum Teil
zusätzliche Regelungen die in deren Verträgen und der Benützungsordnung festgehalten sind.

Von den direkt an den Parzellen liegenden Fahrbahnen sind rund 1550 m der Gemeinde zuzurechnen. Die auf dem Grund der beiden Verpächter befindlichen Straßenteile sind in Summe 1430 m,
und der am Nord- Ost Ende liegende Teil der Eigentum Nord Ost Gemeinschaft ist, hat in etwa 140 m.
Dok4
Alle Angaben hier sind nach dem Wissensstand, des Jahres 2012 und ohne Gewähr.
Es kann daher durch verschiedene Umstände, wie Eigentümerwechsel oder Zusammenlegung oder Teilung von Grunstücken,zu Veränderungen gekommen sein.